Gibt es im Umkreis genügend Nistangebote für Störche und hat man vor den Baumaßnahmen die zuständigen Behörden eingeschaltet?leonia# hat geschrieben:Spenglerarbeiten um Dachfenster herum verursachen keinen gesetzeswidrigen Lärmpegel. Gerüstabbauarbeiten fallen ebenfalls nicht darunter, das Gerüst musste abgebaut werden können, auch zum Schutz der Störche.
Ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht ist hier noch nicht gegeben, zumal das Brutgeschäft noch nicht begonnen hat. Damit würde man bei Gericht abblitzen.
Die mutmaßliche zeitweilige Unterschreitung der Fluchtdistanz wird ein Richter ebenfalls als derzeit noch möglich und von der Sache her als nicht vermeidbar beurteilen.
Das Naturschutzgesetz schützt vorwiegend das konkrete Brutgeschäft. Die Phase der Kopula fällt nicht darunter.
Da gab es doch 2013 ein Nest, wo ein Bauunternehmer den Kran als Nistgrundlage für ein halbes Jahr stillgelegt hat, wie war da die Situation?
Nun, sei es, wie es sei. Ich geh davon aus, 2015 gibt es wieder Störche in MS zu beobachten ;)